Doppelhaushälfte, Stuttgart

Diese charaktervolle Doppelhaushälfte wurde 1954 in Massivbauweise erstellt und befindet sich in einer gewachsenen, gehobenen Wohnlage im Stuttgarter Westen. Auf zwei Wohnebenen stehen ca. 154 m² Wohnfläche zur Verfügung sowie zwei in das Gebäude integrierte Garagen und ein idyllischer Gartenbereich.

Das besondere Merkmal des Hauses ist sein großzügiger, herrschaftlich anmutender Grundriss. Geräumige Dielen, eine klare Trennung zwischen Wohn- und Privatbereich, breite Raumfolgen und mehrere Rundbogen-Durchgänge vermitteln ein Wohngefühl, das deutlich über den üblichen Zuschnitt vergleichbarer Doppelhaushälften hinausgeht.

Im Erdgeschoss öffnet sich der großzügige Eingangsbereich mit Garderobe und Gäste-WC zu den repräsentativen Wohnräumen. Das geräumige Wohnzimmer und der separate Essbereich gehen fließend ineinander über und werden durch die großen Fensterflächen sowie den erhaltenen Parkettboden geprägt. Eine markante Klinkerfläche bildet einen zusätzlichen architektonischen Akzent. Vom Wohn- und Essbereich bestehen Zugänge zur Terrasse und zum Garten.

Die separate, große Küche verfügt über eine praktische Verbindung über die Anrichte zum Essbereich. Von der Anrichte aus ist eine zweite Terrasse erreichbar.

Im Obergeschoss befinden sich das großzügige Schlafzimmer mit Zugang zum Balkon und angrenzender Ankleide, zwei weitere gut nutzbare Kinderzimmer, ein Gäste-/Arbeitszimmer, das große Badezimmer mit Dusche, Badewanne, zwei Waschbecken sowie ein separates WC.

Das Untergeschoss bietet neben zwei Garagen weitere Keller-, Vorrats- und Abstellräume, eine Waschküche sowie den Heizkeller.

Die Immobilie befindet sich überwiegend in einem baujahrestypischen beziehungsweise modernisierungsbedürftigen Zustand. Sie richtet sich daher an Interessenten mit Sanierungsbereitschaft, handwerklichem Hintergrund oder entsprechendem Planungs- und Investitionsbudget, die die besondere Raumwirkung, die Lage und die vorhandene Bausubstanz als Grundlage für eine individuelle Neugestaltung nutzen möchten.

Hinweis: Der abgestorbene Baum im Garten wird in Kürze entfernt, für diesen besteht eine Fällgenehmigung.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.immobilienscout24.de/expose/169653257